Werkzeug · Website und Recht

Barrierefreiheit prüfen.
WCAG 2.2 automatisch, BFSG eingeordnet.

Adresse eingeben, Seite wird im Headless-Browser geladen und mit axe-core gegen WCAG 2.0, 2.1 und 2.2 (Stufe A und AA) geprüft. Sie bekommen Score, verletzte Regeln nach Priorität mit Fundstellen und den Bezug zum BFSG.

Arbeitsplatz mit großem Monitor, auf dem eine Website mit Bildschirmlupe stark vergrößert dargestellt wird

Website eingeben

Die Prüfung lädt die Seite in einem Chromium ohne Anmeldung und dauert 10 bis 40 Sekunden. Geprüft wird nur, was öffentlich erreichbar ist.

So sieht Ihr Befund aus

Beispielbefund für eine absichtlich fehlerhafte Testseite: fehlende Sprachangabe, Bild ohne Alternativtext, Klickelement ohne Tastaturzugang, Formularfeld ohne Beschriftung, schwacher Kontrast. Werte aus dem Testlauf vom 21.10.2026.

Mit Fehlern32/ 100

Barrierefreiheit netzhandwerker.de

Score 32/100: 9 verletzte Regeln (2 kritisch, 4 schwer), 14 betroffene Elemente, 14 Regeln bestanden, 0 Punkte manuell zu prüfen.

Score32 / 100
Verletzte Regeln9
kritisch / schwer2 / 4
mittel / gering3 / 0
Betroffene Elemente14
Bestandene Regeln14
Manuell zu prüfen0
Sprache (lang)fehlt

Seite

  • ok: https://netzhandwerker.de/werkzeuge/_test/bf.html – „“, HTTP fehler
  • fehler: Kein lang-Attribut am html-Element (WCAG 3.1.1)
  • warnung: 0 H1-Überschrift(en)
  • fehler: 1 Bild(er) ohne alt-Attribut
  • hinweis: Landmarken: main:0, nav:0, header:0, footer:0

Befunde nach Priorität

PrioritätRegelnElemente
kritisch22
schwer44
mittel38
gering00

Verletzte Regeln

  • fehler: [kritisch] Abbildungen müssen einen Alternativtext besitzen. (image-alt; WCAG 2A, WCAG 111)Stellt sicher, dass <img>-Elemente einen Alternativtext oder eine ARIA-Rolle mit dem Wert none oder presentation besitzen. Betroffen: 1 Element(e). img
  • fehler: [kritisch] <form>-Elemente müssen eine Beschriftung haben. (label; WCAG 2A, WCAG 412)Stellt sicher, dass jedes <form>-Element über eine Beschriftung verfügt. Betroffen: 1 Element(e). input
  • fehler: [schwer] Elemente müssen einen ausreichenden Farbkontrast haben. (color-contrast; WCAG 2AA, WCAG 143)Stellt sicher, dass der Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe den in der WCAG 2 als AA ausgewiesenen Kontrastgrenzwerten entspricht. Betroffen: 1 Element(e). p
  • fehler: [schwer] Dokumente müssen ein <title>-Element besitzen, um die Navigation zu erleichtern. (document-title; WCAG 2A, WCAG 242)Stellt sicher, dass jedes HTML-Dokument ein nichtleeres <title>-Element besitzt. Betroffen: 1 Element(e). html
  • fehler: [schwer] Das <html>-Element muss ein lang-Attribut besitzen. (html-has-lang; WCAG 2A, WCAG 311)Stellt sicher, dass jedes HTML Dokument ein lang-Attribut besitzt. Betroffen: 1 Element(e). html
  • fehler: [schwer] Links müssen wahrnehmbaren Text beinhalten. (link-name; WCAG 2A, WCAG 244, WCAG 412)Stellt sicher, dass Links wahrnehmbaren Text beinhalten. Betroffen: 1 Element(e). a
  • warnung: [mittel] Seite muss eine main landmark enthalten. (landmark-one-main; Best Practice)Stellt sicher, dass das Dokument eine main landmark besitzt. Betroffen: 1 Element(e). html
  • warnung: [mittel] Die Seite muss eine Überschrift der ersten Ebene enthalten. (page-has-heading-one; Best Practice)Stellt sicher, dass die Seite oder zumindest eins der frame-Elemente eine Überschrift der ersten Ebene enthalten. Betroffen: 1 Element(e). html
  • warnung: [mittel] Inhalte sollten in einer landmark region enthalten sein. (region; Best Practice)Stellt sicher, dass jeglicher Inhalt in einer landmark region enthalten ist. Betroffen: 6 Element(e). div | img | p

Einordnung

Automatische Prüfung mit axe-core 4.11.4 gegen WCAG 2.0/2.1/2.2 Stufe A und AA. Automatische Werkzeuge finden erfahrungsgemäß nur einen Teil der Barrieren; Tastaturbedienung, Fokusreihenfolge, Verständlichkeit und Alternativtexte brauchen eine Sichtprüfung. BFSG: Pflicht seit 28.06.2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme, § 2 Nr. 17) sind bei Dienstleistungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3).

Grundlagen: axe-core 4.11.4 (Deque Systems), Regelsatz WCAG 2.2 A/AA · BFSG § 1 Abs. 3, § 2 Nr. 17, § 3 Abs. 3 (gesetze-im-internet.de, Stand 21.10.2026) · EN 301 549 / WCAG 2.2 (W3C)

Wer braucht das

Vier Fälle, in denen Barrierefreiheit seit dem 28.06.2025 Pflicht oder Erwartung ist.

Onlineshops

Verträge mit Verbrauchern über die Website: Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG.

Buchung und Termine

Hotels, Praxen, Friseure, Veranstalter mit Online-Buchung oder Ticketverkauf schließen Verträge über die Seite.

Öffentliche Stellen

BITV 2.0 und die Barrierefreiheitserklärung gelten schon länger; der Check zeigt den Stand vor der Überwachungsstelle.

Agenturen und Entwickler

Abnahmeprüfung vor der Übergabe und Nachweis für den Kunden, dass die Vorlage die automatisch prüfbaren Kriterien erfüllt.

Was geprüft wird

Acht Prüfbereiche von axe-core, dazu die Grundangaben der Seite.

Kontraste

Text zu Hintergrund mindestens 4,5:1, große Schrift 3:1 (WCAG 1.4.3), Bedienelemente 3:1 (1.4.11).

Alternativtexte

Bilder, Grafiken, Schaltflächen mit Bild: alt-Attribut vorhanden, nicht leer bei Inhaltsbildern (1.1.1).

Formulare

Jedes Eingabefeld hat eine sichtbare oder programmatische Beschriftung, Pflichtfelder sind erkennbar (1.3.1, 3.3.2).

ARIA und Rollen

Rollen, Zustände und Eigenschaften korrekt, keine verbotenen Attribute, Landmarken vorhanden (4.1.2).

Sprache und Titel

lang-Attribut am Dokument, aussagekräftiger Seitentitel, Sprachwechsel markiert (2.4.2, 3.1.1).

Struktur

Überschriftenhierarchie ohne Sprünge, Listen als Listen, Tabellen mit Kopfzellen (1.3.1).

Tastatur

Klickbare Elemente ohne Tastaturzugang, fehlende Fokusanzeige, Tabindex größer null (2.1.1, 2.4.7).

Bewegung und Zeit

Automatisch abspielende Inhalte, Blinken, Zeitlimits ohne Steuerung (2.2.2, 2.3.1).

So geht es weiter

Drei Stufen, jede für sich nutzbar. Nichts davon setzt eine Anmeldung voraus.

Stufe 1: Kurzbefund sofort

Das Werkzeug oben liefert den Befund ohne Anmeldung und ohne persönliche Daten. Datei oder Adresse rein, Ergebnis lesen.

Stufe 2: Vollbefund als PDF

Alle Zeilen, alle Fundstellen, alle Grundlagen in einer Datei zum Weitergeben an Kanzlei, Agentur oder Elektrobetrieb. Nur Ihre E-Mail-Adresse.

Stufe 3: Wir beheben es

Sie fordern ein Angebot an. Betreff und Kennzahlen aus dem Befund sind vorausgefüllt. Wir antworten per E-Mail mit Umfang und Festbetrag.

Was mit Ihren Daten passiert

Hochgeladene Dateien werden nach der Auswertung sofort gelöscht. Das PDF liegt 24 Stunden unter einem zufälligen Link und wird dann automatisch entfernt. Gespeichert bleiben nur E-Mail, Firma und Kennzahlen zur Bearbeitung.

Vollbefund als PDF anfordern

Führen Sie zuerst das Werkzeug aus. Danach können Sie den Vollbefund zu genau diesem Ergebnis anfordern.

Barrierefreiheit: Rechtslage, Prüfung, Umsetzung

BFSG seit 28.06.2025, WCAG 2.2, Grenzen der Automatik und was eine saubere Lösung ausmacht.

Die Rechtslage seit dem 28. Juni 2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um und gilt für Produkte, die nach dem 28.06.2025 in Verkehr gebracht werden, und für Dienstleistungen, die nach diesem Tag für Verbraucher erbracht werden (§ 1 Abs. 2 und 3 BFSG). Zu den Dienstleistungen zählen Telekommunikation, Teile der Personenbeförderung, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also digitale Dienste über Websites und Apps, die auf Anfrage eines Verbrauchers zum Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden (§ 2 Nr. 26). Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten (§ 3 Abs. 3): weniger als zehn Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro (§ 2 Nr. 17). Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.

Was barrierefrei bedeutet, regelt die Verordnung zum BFSG (BFSGV). Sie verweist auf die vier Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust; technisch maßgeblich ist die europäische Norm EN 301 549, die für Webinhalte die WCAG 2.1 Stufe AA übernimmt. Die Marktüberwachung liegt bei den Ländern; Verbraucher und Verbände können Verstöße melden, Bußgelder reichen bis 100.000 Euro (§ 37 BFSG).

WCAG 2.2 und was axe-core davon prüft

Die Web Content Accessibility Guidelines 2.2 des W3C (Oktober 2023) enthalten 86 Erfolgskriterien auf drei Stufen. Für Stufe AA sind rund 55 relevant. axe-core, die Prüfbibliothek von Deque (MPL 2.0), bildet davon die automatisch messbaren ab: nach Angaben des Herstellers lassen sich damit grob die Hälfte aller Barrieren finden. Der Rest, etwa ob ein Alternativtext den Bildinhalt sinnvoll beschreibt oder ob die Fokusreihenfolge der Leserichtung folgt, bleibt Sichtprüfung. Deshalb weist der Befund „manuell zu prüfen“ aus und der Score ist ein Vergleichswert, kein Nachweis.

Typische Fehler

  • Kontrast der Markenfarbe: Helles Orange auf Weiß oder Grau auf Hellgrau fällt fast überall durch. Betroffen sind Schaltflächen, Platzhaltertexte und Fußzeilen.
  • Icons ohne Namen: Suchlupe, Warenkorb, Menü als Schaltfläche mit Symbol, aber ohne aria-label. Für Screenreader ist das eine Schaltfläche namens „Schaltfläche“.
  • Klick auf div: Interaktive Elemente aus div und span mit onclick sind per Tastatur nicht erreichbar und haben keine Rolle.
  • Formulare ohne Beschriftung: Platzhaltertext ersetzt das Label; sobald getippt wird, ist die Bedeutung weg.
  • Cookie-Banner als Falle: Das Overlay fängt den Fokus nicht ein oder lässt ihn nicht wieder frei; dahinterliegende Inhalte bleiben erreichbar, aber unsichtbar.
  • Fehlende Sprachangabe: Ohne lang="de" liest ein englischer Screenreader deutsche Texte mit englischer Aussprache.

Was eine saubere Lösung ausmacht

Barrierefreiheit entsteht in der Vorlage, nicht im Nachhinein mit einem Overlay. Farbsystem mit geprüften Kontrasten, Komponenten mit semantischem HTML und korrekten Rollen, Formulare mit Labels und Fehlertexten, sichtbare Fokusführung, Skip-Link, Überschriftenhierarchie je Vorlage. Dazu ein automatischer Prüflauf bei jeder Änderung und eine Sichtprüfung mit Screenreader und Tastatur vor dem Livegang. Die Barrierefreiheitserklärung beschreibt den Stand und benennt eine Kontaktmöglichkeit. Wie wir das umsetzen, steht unter https://netzhandwerker.de/barrierefreiheit; unsere eigene Erklärung unter https://netzhandwerker.de/barrierefreiheitserklaerung.

Quellen: BFSG § 1, § 2 Nr. 17 und 26, § 3 Abs. 3, § 37 (gesetze-im-internet.de, abgerufen 21.10.2026); Richtlinie (EU) 2019/882; WCAG 2.2 (W3C-Empfehlung vom 05.10.2023); EN 301 549 V3.2.1; axe-core 4.11.4 (Deque Systems).

Weiterführend auf netzhandwerker.de

Befunde sind der Anfang. Wir beheben sie im Code.

Wir beheben die gefundenen Barrieren direkt im Quellcode Ihrer Website: Kontraste, Alternativtexte, Formulare, Tastaturbedienung, Fokusführung, Struktur. Dazu die Sichtprüfung, die kein Werkzeug ersetzt, und die Barrierefreiheitserklärung. Festbetrag nach Sichtung der Seite.

Angebot anfordern

Angebot anfordern

Beschreiben Sie, was aus dem Befund werden soll. Betreff und Kennzahlen sind nach dem Prüflauf vorausgefüllt. Wir antworten per E-Mail an support@netzhandwerker.de mit dem nächsten Schritt.

Häufig gestellte Fragen

Für wen gilt das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28.06.2025 für Produkte und Dienstleistungen nach § 1 Abs. 2 und 3 BFSG, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen (§ 2 Nr. 26). Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Nr. 17).

Reine Informationsseiten ohne Shop?

Der Gesetzestext stellt auf Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr ab, also auf Websites, über die ein Verbrauchervertrag zustande kommt. Ob eine Seite mit Kontaktformular, Terminbuchung oder Newsletter darunter fällt, ist Auslegungsfrage; Rechtsprechung liegt dazu noch nicht vor. Wer Online-Verträge mit Verbrauchern schließt, ist sicher erfasst.

Was prüft axe-core, was nicht?

axe-core prüft automatisch, was sich am Dokument messen lässt: Kontraste, Alternativtexte, Beschriftungen, ARIA-Rollen und -Attribute, Überschriftenstruktur, Sprachangabe, Tastaturfallen in bekannten Mustern. Nicht automatisch prüfbar sind Verständlichkeit der Texte, Sinnhaftigkeit der Alternativtexte, logische Fokusreihenfolge und Bedienbarkeit komplexer Komponenten. Dafür listet der Befund Punkte zur manuellen Prüfung.

Wie entsteht der Score?

Jede verletzte Regel zieht Punkte ab, gewichtet nach der Einstufung von axe-core: kritisch 12, schwer 8, mittel 4, gering 2 Punkte. Der Score beginnt bei 100 und endet bei 0. Er ist ein Vergleichswert für die eigene Seite über die Zeit, kein Zertifikat.

Welche Norm ist maßgeblich?

Für das BFSG konkretisiert die Rechtsverordnung (BFSGV) die Anforderungen; in der Praxis gilt die EN 301 549, die für Webinhalte auf die WCAG 2.1 Stufe AA verweist. Das Werkzeug prüft bereits gegen WCAG 2.2, weil die neuen Kriterien (Fokus sichtbar, Zielgröße, Authentifizierung ohne Rätsel) in die nächste Normfassung einfließen.

Warum weichen Ergebnisse anderer Werkzeuge ab?

Unterschiedliche Regelsätze, Browser und Zeitpunkte. Lighthouse nutzt eine Auswahl der axe-Regeln, WAVE eine eigene Engine. Entscheidend ist nicht die Zahl, sondern die Liste der Fundstellen. Prüfen Sie mit demselben Werkzeug vor und nach einer Änderung.

Prüft das Werkzeug auch Unterseiten?

Je Lauf eine Adresse. Prüfen Sie Startseite, eine Produktseite, den Warenkorb, das Kontaktformular und das Impressum einzeln; diese fünf Seiten decken die meisten Vorlagen einer Website ab. Für einen vollständigen Durchlauf aller Seiten bauen wir einen eigenen Prüflauf mit Bericht je Vorlage.

Was passiert mit der geprüften Adresse?

Die Adresse und der Befund werden nur für den Lauf verarbeitet; der Prüfdienst protokolliert technische Metadaten (Dauer, Status). Fordern Sie den Vollbefund an, speichern wir E-Mail, Firma und Kennzahlen zur Bearbeitung; das PDF liegt 24 Stunden unter einem zufälligen Link.

Branchen-Fachwissen SHK, Elektro, Maler
Beispiele aus dem Haus KI-Anwendungen, die wir selbst betreiben
Alle KI-Lösungen → Alles einzeln gebaut, nichts von der Stange.
Alle Software-Leistungen → Alles einzeln gebaut, nichts von der Stange.
Computer & Laptops PC, Mac, Kaufberatung
Mobilgeräte Smartphone, TV, Fotos
Peripherie & Netzwerk Drucker, WLAN, NAS
Smart Home & IoT KNX, Automation, PV
Alle Hardware-Leistungen → Alles einzeln gebaut, nichts von der Stange.
Alle Privat-Leistungen → Alles einzeln gebaut, nichts von der Stange.
Alle Unternehmens-Leistungen → Alles einzeln gebaut, nichts von der Stange.
linkx© Module II Pflegeheim, Schule, Wache, Wahl
Alle Submarken → Alles einzeln gebaut, nichts von der Stange.
Alle Artikel im Wissensbereich → Alles einzeln gebaut, nichts von der Stange.
Cookie-EinwilligungTechnisch notwendige Cookies sind immer aktiv. Externe Inhalte wie Terminbuchung und Kartenmaterial sowie Google Analytics laden wir erst nach Ihrer Zustimmung. Mehr erfahren